| A| A
Home |Suche |Sitemap |Impressum |Anfrage und E-Mail |Mail an Webmaster |Newsletter abonnieren
Sie befinden sich hier: Home > Gemeinde > Gemeindenachrichten > 2013 > Juli 2013
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Mehr Infos...