| A| A
Home |Suche |Sitemap |Impressum |Anfrage und E-Mail |Mail an Webmaster |Newsletter abonnieren
Sie befinden sich hier: Home > Gemeinde > Gemeindenachrichten > 2016 > April 2016
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Mehr Infos...