| A| A
Home |Suche |Sitemap |Impressum |Anfrage und E-Mail |Mail an Webmaster |Newsletter abonnieren
Sie befinden sich hier: Home > Gemeinde > News > Newsarchiv 2013
Als Kündigungsschutz bezeichnet man den Schutz vor einer Kündigung seitens der Vermieterin/des Vermieters.
Diese/dieser darf einen bestehenden Mietvertrag im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur kündigen, wenn ein vom Gesetz als wichtig anerkannter Kündigungsgrund vorliegt.
§ 30 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Mehr Infos...