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Zwingerhaltung ist nur dann zulässig, wenn der Hund mindestens einmal pro Tag, entsprechend seinem Bewegungsbedürfnis, die Möglichkeit bekommt, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
Folgende Anforderungen muss ein Zwinger erfüllen:
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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