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Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.
Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.
Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Zivilrecht" und "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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