| A| A
Home |Suche |Sitemap |Impressum |Anfrage und E-Mail |Mail an Webmaster |Newsletter abonnieren
Sie befinden sich hier: Home > Unterkünfte
Jede Notarin/jeder Notar kann in seiner oder ihrer Eigenschaft als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Dafür haben Notarinnen/Notare Anspruch auf jene Gebühren, die auch vom Gericht für Grundbuchsauszüge verlangt werden.
Notarsuche (→ ÖNK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Mehr Infos...