| A| A
Home |Suche |Sitemap |Impressum |Anfrage und E-Mail |Mail an Webmaster |Newsletter abonnieren
Sie befinden sich hier: Home > Gemeinde > Gemeindenachrichten > 2018 > Dezember 2018
Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf)
Flinten (Schusswaffen mit glattem Lauf)
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung im ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs
Wochen ab Erwerb oder Weitergabe
Waffengesetz 1996
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Mehr Infos...