| A| A
Home |Suche |Sitemap |Impressum |Anfrage und E-Mail |Mail an Webmaster |Newsletter abonnieren
Sie befinden sich hier: Home > Ausflugsziele/Sport > Thermen
Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.
Die Namensänderung einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte erforderlich.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Mehr Infos...