| A| A
Home |Suche |Sitemap |Impressum |Anfrage und E-Mail |Mail an Webmaster |Newsletter abonnieren
Sie befinden sich hier:
Wurde ein Pkw nach dem 1. Jänner 1996 in einem Mitgliedstaat der EU mit einer EU-Typgenehmigung erworben, dann ist er bereits einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren unterzogen worden. Das bedeutet, dass dieses Kfz in allen Ländern der EU zugelassen werden darf.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Oktober 2023Mehr...
Mehr Infos...