Kindesunterhalt

TIPP
Antworten auf allgemeine Fragen zum Kindesunterhalt bietet das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Für detaillierte Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf den Unterhalt können Sie sich an Ihr zuständiges Bezirksgericht, an die Rechtsanwaltskammer oder an den für Sie zuständigen Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) wenden. Dort werden kostenlose Rechtsberatungen angeboten.
Stand: 01.01.2011
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
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Quelle: HELP.gv.at

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