Antworten auf allgemeine Fragen zum
Kindesunterhalt bietet das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Für detaillierte Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf den Unterhalt können Sie sich an Ihr zuständiges
Bezirksgericht, an die
Rechtsanwaltskammer oder an den für Sie zuständigen
Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) wenden. Dort werden kostenlose Rechtsberatungen angeboten.